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Wichtige Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.

Sofern ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, entstehen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zahlungen keine weiteren Kosten.

Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. In unserem Haus können Sie folgende Wahlleistung in Anspruch nehmen.

  • Behandlung durch den Chefarzt
    (In diesem Fall liquidieren alle an der Behandlung beteiligten Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)

Ärztliche/Therapeutische Versorgung
Die Verantwortung für die Behandlung tragen die Ärzte und Therapeuten. Diese sind gerne bereit, Fragen zur Erkrankung und Behandlung in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.

Neben den gesetzlichen Zahlungen entstehen keine weiteren Kosten.

Entlassung
Wir freuen uns mit dem Patienten, wenn ein weiterer stationärer oder teilstationärer Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und das Kind bzw. der Jugendliche nach Hause entlassen werden kann.

Soll die Krankenhausbehandlung ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig beendet werden, muss der Sorgeberechtigte durch Unterschrift bestätigen, dass er die Verantwortung für etwaige Folgen übernimmt. Solch ein Schritt kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

 

 

 

     
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