Wichtige
Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind die allgemeinen
Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen
einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und
Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem
Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht,
entstehen für die Inanspruchnahme der allgemeinen
Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme
durch ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zahlungen
keine weiteren Kosten.

Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeine Krankenhausleistung
hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren
und nur gegen Aufpreis erhältlich. In unserem Haus können
Sie folgende Wahlleistung in Anspruch nehmen.
- Behandlung durch den Chefarzt
(In diesem Fall liquidieren alle an der Behandlung beteiligten
Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen
gesondert.)

Ärztliche/Therapeutische
Versorgung
Die Verantwortung für die Behandlung tragen die Ärzte
und Therapeuten. Diese sind gerne bereit, Fragen zur Erkrankung
und Behandlung in einem persönlichen Gespräch zu
beantworten.
Neben den gesetzlichen Zahlungen
entstehen keine weiteren Kosten.

Entlassung
Wir freuen uns mit dem Patienten, wenn ein weiterer stationärer
oder teilstationärer Aufenthalt nicht mehr notwendig
ist und das Kind bzw. der Jugendliche nach Hause entlassen
werden kann.
Soll die Krankenhausbehandlung ohne
Einwilligung des Arztes vorzeitig beendet werden, muss der
Sorgeberechtigte durch Unterschrift bestätigen, dass
er die Verantwortung für etwaige Folgen übernimmt.
Solch ein Schritt kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen
haben.
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