Klinikmitarbeiter
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© Monkey Business / fotolia.com
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Wichtige Informationen für Patienten und Angehörige

Allgemeine Krankenhausleistungen

Bei bestehendem Krankenversicherungsschutz bestehen für die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem  Mehrbettzimmer keine weiteren Kosten. Ausgenommen hiervon sind Patienten über 18 Jahren, bei denen die gesetzlichen Zuzahlungen anfallen.


Wahlleistungen

Wahlleistungen sind über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. In unserem Haus können Sie folgende Wahlleistung in Anspruch nehmen.

  • Behandlung durch den Chefarzt
    (In diesem Fall liquidieren alle an der Behandlung beteiligten Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)


Ärztliche/Therapeutische Versorgung

Die Verantwortung für die Behandlung tragen die Ärzte und Therapeuten. Diese sind gerne bereit, Fragen zur Erkrankung und Behandlung in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.

Neben den gesetzlichen Zahlungen entstehen keine weiteren Kosten.


Entlassung

Wir freuen uns mit dem Patienten, wenn ein weiterer stationärer oder teilstationärer Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und das Kind bzw. der Jugendliche nach Hause entlassen werden kann.

Soll die Krankenhausbehandlung ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig beendet werden, muss der Sorgeberechtigte durch Unterschrift bestätigen, dass er die Verantwortung für etwaige Folgen übernimmt. Solch ein Schritt kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.


Patientenfürsprecher

Wusstest Du/ Wussten Sie, dass Dir/Ihnen für Anregungen, Wünsche oder Beschwerden ein Patientenfürsprecher zur Verfügung steht?
Mit ihm hast Du/ haben Sie die Möglichkeit, Probleme nicht nur während des Krankenhausaufenthaltes, sondern auch noch nach Deiner Entlassung/ der Entlassung Ihres Kinders zu erörtern und zu beraten.

Der Patientenfürsprecher ist eine vom Krankenhaus unabhängige Person, die Deine/Ihre Beschwerden - auf Wunsch auch ohne Namensnennung - der Krankenhausverwaltung vorträgt. Du kannst/ Sie können sich direkt an ihn wenden oder einen an ihn gerichteten Brief in einem verschlossenen Umschlag in der Verwaltung abgeben, der umgehend weitergeleitet wird.

Kontakt:

Herr Udo Stratmann
(0 26 95) 3 16
udo.stratmann(at)gmx.de

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